| Berufsbildungsreife | | |
| Erweiterte Berufsbildungsreife | keine Note 6 höchstens zwei Noten 5 dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen alle anderen Fächer mindestens Note 4 Hinweis 1: von den Fächern DE und MA darf höchstens eins mit 5 bewertet worden sein Hinweis 2: ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden Hinweis 3: Noten aus B-Kursen werden in das A-Niveau umgerechnet (Noten in B-Niveau entsprechen einer Stufe besseren Note im A-Niveau).
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| Fachoberschulreife | keine Note 6 (auch kein Ausgleich möglich) mindestens 2 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 4 in den A-Kursen mindestens die Note 3 in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 4,0 betragen - dabei keine Note 6, höchstens 2 x Note 5 (Die zweite Stelle nach dem Komma bleit unberücksichtigt) zwei Fächer mit der Note 3
| Ausgleich |
| Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe | keine Note 6 mindestens 3 Kurse im B-Niveau (bei 4 B-Kursen muss ebenfalls überall Note 3 sein (dabei Umrechnung auf Kurs-Niveau nur A-Kurs Note 3) mit mindestens der Note 3 in den A-Kursen mindestens die Note 2 zwei weitere Fächer (nicht fachleistungsdifferenziert) mit mindestens Note 2 in den anderen nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 3,0 betragen (Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt) höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet
| Ausgleich 1 B-Kurs Note 4 => A-Kurs Note 1 oder B-Kurs Note 2 oder WP Note 2 oder 1 A-Kurs Note 3 => B-Kurs Note 2 oder WP Note 2 nicht fachleistungsdifferenzierte Fächer 1 x Note 5 wird innerhalb des Durchschnittes ausgeglichen egal wieviel mal Note 4 - Ausgleich durch Durchschnitt 3,0
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