Information zur Nachweispflicht der Masernimpfung
Nach einer Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Senftenberg gibt es folgende Informationen zur Nachweispflicht der Masernimpfung:
1. Die Ärzte sind berechtigt, Gebühren für die Bearbeitung zu erheben.
2. Alle Kinder, die keine Masernimpfung nachweisen können, müssen zum Arzt und sich impfen lassen.
3. Alle nicht geimpften Kinder bzw. Kinder, die keinen Nachweis über ihre Impfung vorlegen, muss ich als SL nach Ablauf der Meldefrist an das Gesundheitsamt melden. Alle weiteren Maßnahmen werden von dort aus eingeleitet.
Das Formblatt zum Nachweis der Masernimpfung fülle ich als SL nicht aus. In meiner Bearbeitung liegen drei weitere Formblätter des MBJS zu diesem Thema.
G. Lehmann (Schulleiterin)