Wie die VG-OSL informiert, können auch Busse für unsere SuS vom Warnstreik im öffentlichen Personenverkehr betroffen sein. Das Ministerium MBJS hat die Präsenzpflicht an Schulen am 27. Februar aufgehoben. Somit gilt das Fehlen als entschuldigt nur:
für am ÖPNV teilnehmende SuS, wenn diese Strecke betroffen ist und
wenn keine andere Möglichkeit besteht in die Schule (und wieder nach Hause) zu kommen und
wenn die Eltern die Schule bis spätestens 8.30 Uhr (per Mail, per Anruf, der Anrufbeantworter ist auch aktiviert) informiert haben.