Leistungsbewertung
Grundsätze der Leistungsbewertung
- Die Bewertung erfolgt in Noten.
- Die Wichtung Klassenarbeiten / sonstige Leistungen entsprechen den Beschlüssen der Fachkonferenzen:
- Ma: 50/50
- Deu: 50/50
- Eng: 50/50
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Bewertet werden schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen. Hausaufgaben werden in die Bewertung ebenfalls einbezogen.
- Der Leistungsstand der Lerngruppe und die Lernentwicklung der Schüler werden berücksichtigt.
- Der Inhalt von Klassenarbeiten wird innerhalb der Fachkonferenzen festgelegt. Damit soll die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Kursen gewährleistet werden. Daneben beteiligen sich die Fächer Ma, De, Eng. an den Vergleichsarbeiten Klasse 8.
- In Klasse 9 schreiben alle Schüler eine Facharbeit. Die Schüler erhalten je eine Bewertung für die schriftliche Arbeit und für die mündliche Verteidigung bzw. Präsentation. Die schriftliche Arbeit geht mit 40%, die mündliche Präsentation mit 60% in die Endnote ein. In den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, zählt die Facharbeitsnote wie eine Klassenarbeit. In den anderen Fächern zählt diese 20% der Jahresnote.
- Schüler mit LRS erhalten einen Nachteilsausgleich. Die Eltern entscheiden nach einer entsprechenden Beratung, ob die Schüler nur an zusätzlichen Förderangeboten teilnehmen oder ob auch die Möglichkeit der Freistellung von der Benotung genutzt wird. Daneben erhalten die Schüler entsprechend den Festlegungen der Klassenkonferenz Nachteilsausgleiche in Form von mehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben, differenzierten Arbeitsaufträgen, Arbeitsblättern u.ä.
- Die Schüler werden in persönlichen Gesprächen über ihre Leistungsentwicklung informiert und betreffs ihrer Abschlüsse beraten. Daneben werden die Beratungsgespräche betreffs Kurseinteilung, Kurswechsel, Abschlussvoraussetzungen und allen Dingen betreffs der Leistungsentwicklung der Schüler mindestens einmal pro Halbjahr mit den Eltern geführt.
- Die Kenntnisnahme von schriftliche Arbeiten und der Bewertung wird von den Eltern durch Unterschrift bestätigt.
- Die Eltern werden durch die Klassenleiter regelmäßig über den Leistungsstand und die Leistungsentwicklung ihrer Kinder informiert (Leistungskarteikarten, Beratungsgespräche).
Seit August 2011
(d.h. ab Schuljahr 2011/2012)
Integratives System
Note 1 sehr gut | Note 4 ausreichend |
Note 2 gut |
Note 5 mangelhaft |
Note 3 befriedigend | Note 6 ungenügend |
Versetzungen:
Versetzung* von 7 nach 8 und von 8 nach 9 |
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Versetzung von 9 nach 10, Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife |
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Abschlüsse nach Klasse 10:
Berufsbildungsreife |
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Erweiterte Berufsbildungsreife |
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Fachoberschulreife |
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Ausgleich
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Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
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Ausgleich
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FG I | Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache) |
Ausgleich | Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden. |