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Leistungsbewertung

 Grundsätze der Leistungsbewertung

 

  • Die Bewertung erfolgt in Noten.

 

  • Die Wichtung Klassenarbeiten / sonstige Leistungen entsprechen den Beschlüssen der Fachkonferenzen:
    • Ma: 50/50
    • Deu: 50/50
    • Eng: 50/50

 

  • Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Bewertet werden schriftliche Arbeiten,  mündliche Beiträge und praktische Leistungen. Hausaufgaben werden in die Bewertung ebenfalls einbezogen.

 

  • Der Leistungsstand der Lerngruppe und die Lernentwicklung der Schüler werden berücksichtigt.

 

  • Der Inhalt von Klassenarbeiten wird  innerhalb der Fachkonferenzen  festgelegt. Damit soll die Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den  Kursen gewährleistet werden. Daneben beteiligen sich die Fächer Ma, De,  Eng. an den Vergleichsarbeiten Klasse 8.

 

  • In Klasse 9 schreiben alle Schüler eine Facharbeit. Die Schüler erhalten je eine Bewertung für die schriftliche Arbeit und  für die mündliche Verteidigung bzw. Präsentation. Die schriftliche Arbeit geht mit 40%, die mündliche Präsentation mit 60% in die Endnote ein. In den Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, zählt die Facharbeitsnote wie eine Klassenarbeit. In den anderen Fächern zählt diese 20% der Jahresnote.

 

  • Schüler mit LRS erhalten einen Nachteilsausgleich. Die Eltern entscheiden nach einer entsprechenden Beratung, ob die Schüler nur an zusätzlichen Förderangeboten teilnehmen oder ob auch die Möglichkeit der  Freistellung von der Benotung genutzt wird. Daneben erhalten die Schüler entsprechend den  Festlegungen der Klassenkonferenz Nachteilsausgleiche in Form von mehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben, differenzierten Arbeitsaufträgen, Arbeitsblättern u.ä.

 

  • Die Schüler werden in persönlichen Gesprächen über ihre Leistungsentwicklung informiert und betreffs ihrer Abschlüsse beraten. Daneben werden die Beratungsgespräche betreffs Kurseinteilung, Kurswechsel, Abschlussvoraussetzungen und allen Dingen betreffs der Leistungsentwicklung der Schüler mindestens einmal pro Halbjahr mit den Eltern geführt.

 

  • Die Kenntnisnahme von schriftliche Arbeiten und der Bewertung wird von den Eltern durch Unterschrift bestätigt.

 

  • Die Eltern werden durch die Klassenleiter regelmäßig  über den Leistungsstand  und die Leistungsentwicklung ihrer Kinder  informiert (Leistungskarteikarten, Beratungsgespräche).

Seit August 2011

(d.h. ab Schuljahr 2011/2012)

 

Integratives System

 

Note 1 sehr gut Note 4 ausreichend
Note 2 gut

Note 5 mangelhaft

Note 3 befriedigend Note 6 ungenügend

 

Versetzungen:

Versetzung* von 7 nach 8 und von 8 nach 9
  • überalls mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens drei Noten 5, dabei höchstens eine Note 5 in DE oder MA
  • Schüler B-Kurs: Note 5 wechseln in A-Kurs / Note 5 wird automatisch als Note 4 gerechnet
Versetzung von 9 nach 10, Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife
  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) oder höchstens eine Note 5, oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich , dabei höchstens eine Note 5 in DE oder MA

 

Abschlüsse nach Klasse 10:

 

Berufsbildungsreife
  • wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht
 
Erweiterte Berufsbildungsreife
  • keine Note 6
  • höchstens zwei Noten 5
  • dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen
  • alle anderen Fächer mindestens Note 4
  • Hinweis 1: von den Fächern DE und MA darf höchstens eins mit 5 bewertet worden sein
  • Hinweis 2: ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden
  • Hinweis 3: Noten aus B-Kursen werden in das A-Niveau umgerechnet (Noten in B-Niveau entsprechen einer Stufe besseren Note im A-Niveau).
 
Fachoberschulreife
  • keine Note 6 (auch kein Ausgleich möglich)
  • mindestens 2 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 4
  • in den A-Kursen mindestens die Note 3
  • in den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 4,0 betragen - dabei keine Note 6, höchstens 2 x Note 5 (Die zweite Stelle nach dem Komma bleit unberücksichtigt)
  • zwei Fächer mit der Note 3

Ausgleich

  • 1 B-Kurs Note 5  => A-Kurs Note 2 oder B-Kurs Note 3 oder WP Note 3 oder
  • 1 A-Kurs Note 4 => A-Kurs Note 2 oder B-Kurs Note 3 oder WP Note 3
Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • keine Note 6
  • mindestens 3 Kurse im B-Niveau (bei 4 B-Kursen muss ebenfalls überall Note 3 sein (dabei Umrechnung auf Kurs-Niveau nur A-Kurs Note 3) mit mindestens der Note 3
  • in den A-Kursen mindestens die Note 2
  • zwei weitere Fächer (nicht fachleistungsdifferenziert) mit mindestens Note 2
  • in den anderen nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens 3,0 betragen (Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt)
  • höchstens ein Fach mit Note 5 bewertet

Ausgleich

  • 1 B-Kurs Note 4 => A-Kurs Note 1 oder B-Kurs Note 2 oder WP Note 2 oder 1 A-Kurs Note 3 => B-Kurs Note 2 oder WP Note 2
  • nicht fachleistungsdifferenzierte Fächer    1 x Note 5 wird innerhalb des Durchschnittes ausgeglichen
  • egal wieviel mal Note 4 - Ausgleich durch Durchschnitt 3,0

 

FG I Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache)
Ausgleich Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden.

 

Termine
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