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Elternbrief an alle Eltern (vom 07.08.2020)

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich, alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 wieder begrüßen zu können.

In Vorbereitung auf das neue Schuljahr gibt es eine Reihe von wichtigen Informationen und Regelungen, die wir vom MBJS erhalten haben und im regulären Schulunterricht verpflichtend durchzusetzen sind.

1. Belehrung:

Hiermit werden alle Eltern belehrt, dass SuS mit Covid-19 typischen Krankheitssymptomen oder beim Auftreten von Covid-19 verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem familiären Umfeld nicht in die Schule zu bringen bzw. zu schicken sind.

Es besteht innerhalb des Schulhauses Maskenpflicht! Auf den Fluren, im Treppenhaus, beim Gang zur Toilette usw. muss jeder eine Maske tragen! Ausnahmen sind der Unterricht und der Aufenthalt im Freien (Hofpausen). Daneben besteht bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls Maskenpflicht.

Die bekannten Hygienemaßnahmen (Hustenetikette, Hände waschen und desinfizieren, ...) sind weiterhin einzuhalten.

Personen, die sich nicht an die coronabedingten Hygienemaßnahmen und die Maskenpflicht halten, gefährden die Gesundheit aller!

Die Risiken einer Ansteckung bestehen „in den Schulen durch enge, nur eingeschränkt kontrollierbare Gesichts- und Körperkontakte insbesondere zwischen Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern.“ (aus: „Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19“ vom 16.07.2020) Bei positiven COVID -19 Nachweisen werden über das Gesundheitsamt für die betroffenen Familien und Beschäftigten häusliche Quarantänemaßnahmen, ggf. begleitet von Einrichtungsschließungen, von mindestens 14 Tagen angeordnet.

2. Kommunikation:

„Für Elternkontakte sollen telefonische Sprechstunden und/oder eine Kommunikation über den dienstlichen E-Mail- Verkehr erfolgen. Nur im Einzelfall sollten persönliche Kontakt unter Einhaltung des Abstandgebotes stattfinden.“ (aus: „Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Visrus SARS-CoV-2/COVID-19“ vom 16.07.2020) Deshalb benötigen wir von allen Elternhäusern eine E-Mail-Adresse über welche schulische Belange kommuniziert werden können. Die SuS erhalten am Montag einen Unterschriftszettel, den sie am nächsten Schultag beim Klassenleiter von Ihnen unterschrieben abgeben. Die Mailadressen werden ausschließlich zur Information schulischer Belange genutzt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit Verlassen der SuS werden diese sofort gelöscht. Der Datenschutz wird eingehalten!

3. Distanzlernen:

Der Unterricht erfolgt im Schuljahr 2020/2021 in der Regel in der Schule als Präsenzunterricht. Im Rahmen von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie kann es in begründeten Fällen für einzelne SuS, für ganze Lerngruppen bzw. für einzelne oder alle Jahrgänge der Unterricht so erteilt werden, dass die SuS an einem anderen Ort am Unterricht teilnehmen. (Distanzunterricht) Dazu ist die unbedingte Anmeldung aller SuS in der Schul-Cloud unabdingbar.

Distanzlernen wird analog zum zum/im Klassenbuch dokumentiert:
- Unterrichtsinhalte
- Teilnahme bzw. Kontakt.

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler ist Teil der Schulpflichterfüllung“ (aus: „Eckpunkte zum Distanzlernen“; Anlage 6 des MBJS vom 23.07.2020)

In Zusammenhang mit dem Distanzlernen verweise ich auch auf einen Materialkompass, der von allen SuS zum Selbstlernen vom LISUM bereitgestellt wird und sukzessive ergänzt wird: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/materialkompass .

4. Leistungsbewertung:

 „Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn

  • dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und
  • eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note gegenüber allen anderen Noten berücksichtigt wird.“

(aus: „Eckpunkte zum Distanzlernen“; Anlage 6 des MBJS vom 23.07.2020)

 

5. Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe zugehören:

In der Ergänzung des Rahmenhygieneplans der Schulen (Stand 16. Juli.2020), der von dem für Gesundheit zuständigen Ministerium der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde, wird hierzu Folgendes ausgeführt:  

‚Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus medizinischer Sicht nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.

Da auch Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören grundsätzlich der Schulpflicht unterliegen, muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.

Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen/-unterricht.‘

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mit Bezug darauf hingewiesen, dass für Schüler/innen, deren Haushaltsangehörige einer Risikogruppe zugehören, entsprechendes gelte.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen zeitweilig nicht am Präsenzunterricht im Regelbetrieb teilnehmen sollte, bitte ich Sie, sich ärztlich beraten zu lassen, ob dies medizinisch auch tatsächlich erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit ich Sie über den Hygieneplan der Schule ausführlich informieren und, wenn Sie dies wünschen, in Bezug auf die Teilnahme Ihres Kindes am Präsenzunterricht beraten kann.

 

6. Bilanzierung und Dokumentation der im Schuljahr 2019/2020 nicht oder nur teilweise vermittelten Lerninhalte:

In dem Elternbrief vom 19. Juni 2020 hatte Sie das MBJS darüber informiert, dass am Ende des Schuljahres 2019/2020 die Lehrkräfte für jede Jahrgangsstufe eine Dokumentation der nicht mehr vermittelten Lerninhalte erstellen werden und dass zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 ergänzend die individuelle Lernausgangslage in den Jahrgangsstufen erhoben werden.

Die Dokumentation der Lerninhalte, die im Schuljahr 2019/2020 coronabedingt nicht mehr vermittelt werden konnten, haben die Lehrer/innen erstellt. Die Lernstandserhebung in der Sekundarstufe I wird in den ersten drei Wochen des Schuljahres 2020/2021 durchgeführt und auf dieser Grundlage konkretisieren die Lehrer/innen die Maßnahmen, um im Rahmen des Möglichen bei den Lerninhalten aufzuholen. Über die Begleitung und Beratung der Schüler/innen werden Sie von den Klassenleitern noch näher informiert.

Zur Erhebung des Lernstandes werden zum einen die Instrumente genutzt, die jedes Jahr in jeder Jahrgangsstufe eingesetzt werden (LAL 7). Darüber hinaus werden in der Sekundarstufe I Aufgaben für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch sowie für die naturwissenschaftlichen Fächer und in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hinweise für die Erhebung von Lernständen genutzt.

Ende August 2020 werden die Ergebnisse vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in anonymisierter Form erhoben, um entscheiden zu können, ob und für welche Zielgruppen ein optionales schulisches Angebot in den Herbstferien 2020 notwendig ist und organisiert werden kann und ob Unterricht am Sonnabend erforderlich und nach Maßgabe der Schülerbeförderung möglich ist.   

7. Im Schreiben des MBJS vom 28.07.2020 wurde festgelegt, dass alle Schulen mit Ganztagsangeboten in offener Form alle Angebote außerhalb der Kernzeiten nicht stattfinden dürfen. Diese Einschränkung gilt vorerst bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/2021. Das heißt, alle Angebote der Fachlehrer finden statt, die Angebote der Kooperationspartner müssen im ersten Halbjahr entfallen.

Im Interesse eines reibungslosen Unterrichtsablaufs für alle SuS und besonders unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wir alles für die Gesundheit Ihrer Kinder, der Lehrkräfte und dem sonstigen Personal tun, bitten wir Sie um Unterstützung bei der Umsetzung der vom MBJS vorgelegten Maßnahmen.

Am Montag, d. 10.08.2020 erhalten alle SuS ein Blatt, auf dem Sie als Eltern bitte die Kenntnisnahme des Elternbriefes vom 07.08.2020 auf der Homepage unterschreiben. Dieses Blatt ist am Dienstag, d. 11.08.2020 wieder in der Schule abzugeben!

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Festlegungen haben, wenden Sie sich gern telefonisch an mich!

Mit freundlichen Grüßen

G. Lehmann (Schulleiterin)

 

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